Belehrung durch das Gesundheitsamt

Hochtaunus (how). Aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenz hat das Gesundheitsamt die Lebensmittel-Belehrungen nach Paragraf 43 IfSG wiederaufgenommen. Die Infektionsschutz-Belehrung wurde aufgrund der Pandemie ausgesetzt. Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Personen begrenzt, und die Belehrenden können sich telefonisch über den BürgerInfoService (BIS) zu den Terminen am Dienstag um 8.30 Uhr und um 14 Uhr anmelden. Die Belehrungen finden durch einen Hygienein-spektor in den Räumen des Landratsamts Bad Homburg in der Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 statt.

Für die organischen Maßnahmen ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer 30 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim BürgerInfoService (BIS) vor Haus 3, Erdgeschoss, einfinden. Eine Terminvereinbarung, oder eine Terminabsage ist zwingend erforderlich. Einen Termin erhalten Interessierte unter Telefon 06172-9990. Bei der Terminvergabe wird darauf hingewiesen, dass ein medizinischer Mund- und Nasenschutz mitzubringen ist und die Anschrift sowie die Telefonnummer zur Nachverfolgung erfasst werden müssen. Die Daten werden für vier Wochen gespeichert.

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, zum Beispiel in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe ausüben, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Teilnehmende erhalten vom Hochtaunuskreis ein Nachweisheft, das die Erst- und Folgebelehrungen dokumentiert und darüber hinaus einschlägige gesetzliche Regelungen und Informationen enthält. Die Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Personen, die schon länger im Geschäft sind und bisher jährlich die Einzelnachweise gesammelt haben, können diese nun ebenfalls das Nachweisheft nachfragen und die bereits vorhandenen Einzelnachweise eintragen lassen.

Der Arbeitgeber hat das Nachweisheft des Gesundheitsamts und die Aufzeichnung über die Belehrung aufzubewahren und auf Verlangen der Lebensmittelkontrollbehörde und anderer zuständiger Behörden zur Einsicht vorzulegen.



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