Empfehlung: Urteil nicht anfechten

Hochtaunus (how). Die Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) soll darauf verzichten, das Urteil des Landgerichts Wiesbaden zur Schadenersatzklage gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer Gerd Mehler und Markus Töpfer in zweiter Instanz anzufechten. Diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat des Unternehmens in einer Sondersitzung am Donnerstag ausgesprochen. Die Entscheidung wird von den beiden Gesellschaftern der RMD getroffen, das sind die Landkreise Hochtaunus und Main-Taunus.

Bekanntlich sehen die Gremien der RMD in der Ablagerung von Schlacke auf der Deponie Flörsheim-Wicker ohne die erforderliche Genehmigung eine Pflichtverletzung der beiden früheren Geschäftsführer. Die Gesellschafter haben daher Schadensersatzforderungen für das Unternehmen geltend gemacht. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, sehen der Aufsichtsrat und die Gesellschafter diesen Schritt nach wie vor als richtig an. Immerhin hatte es ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegeben, das keineswegs wegen erwiesener Unschuld und auch nur gegen Zahlung erheblicher Geldbeträge eingestellt wurde. Der Versuch, einen Schadensersatz geltend zu machen, sei auch geboten gewesen, weil es sich bei der RMD um ein öffentliches, also mit Steuermitteln und Gebühren betriebenes Unternehmen handele. Es bestand aus diesem Grund die Verpflichtung, Klage zu erheben.

Die Abwägung zwischen dem Aufwand für eine Fortsetzung des Rechtsstreits und seinem möglichen Ertrag fällt für den Aufsichtsrat und die Gesellschafter zum jetzigen Zeitpunkt anders aus. Für den Rechtsstreit mussten schon jetzt mehr als 350 000 Euro ausgegeben werden, der Weg in die zweite Instanz würde mutmaßlich weitere 100 000 Euro an Kosten verursachen. Die Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens (u.a. Kosten für Analysen und Umlagerung) stehen noch nicht genau fest – im schlechtesten Fall werden es eine knappe Million Euro.

Zu diesen rein finanziellen Erwägungen kommt, dass die RMD wie auch die Gesellschafter ein Interesse daran haben, sich mit voller Kraft um die Zukunft des Unternehmens zu kümmern. Eine weitergehende gerichtliche Aufarbeitung vergangener Sachverhalte binde Energien und schade auch dem Ansehen der RMD in der Öffentlichkeit. Dies wiederum erschwere die Bewältigung der kommenden Aufgaben bei Stilllegung und Nachsorge von insgesamt vier Deponien.



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