Es herrscht hohe Waldbrandgefahr im Taunus

Ein BodenfeuerFoto: Lucas Stübner / FA

Hochtaunus/Main-Taunus (kez) – Das Forstamt Königstein weist darauf hin, dass das Hessische Forstministerium in der vergangenen Woche die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen hat. Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen und im Taunus geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr.

Verstärkte Überwachung

Seit Jahresbeginn kam es in Hessen zu etwa 100 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 165.000 Quadratmetern, das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Das Forstamt Königstein stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

Rauchen im Wald nicht gestattet

Das Forstamt Königstein bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Hintergrund

Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren wie der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wurde vom Hessischen Forstministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die unter anderem die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Mehr Infos: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr



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