Hessen (bs) – Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch um die Frage, wie die Pflege bezahlt wird. Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung.
Sowohl die Antragsstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen.
In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen.
Seit April 2024 bieten die Verbraucherzentralen mit ihrem Pflegegradrechner die Möglichkeit, die Antragstellung vorzubereiten. Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung über den Pflegegrad vornehmen. Bis Ende Juli 2025 nutzten über 34.000 Personen diese Möglichkeit.
Folgende Erweiterungen des Pflegegrad-Rechners bieten die Verbraucherzentralen jetzt zusätzlich an:
• Es besteht die Möglichkeit, die Beantwortung der 64 Fragen im Pflegegradrechner zu unterbrechen und später fortzusetzen.
• Am Ende der Bearbeitung erhalten die Ratsuchenden eine Übersicht über die von ihnen gegebenen Antworten.
• Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, kann jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen:
verbraucherzentrale-hessen.de/gesundheit-pflege/pflegegradrechner-berechnen-sie-kostenlos-ihren-pflegegrad-93979