Photovoltaik-Anlagen bis 31. Januar registrieren

Königstein (kw) – Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen informiert: Es bleiben nur noch wenige Wochen, exakt bis zum 31. Januar, um ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren. Wer seine Anlagen nicht registriert, erhält unter Umständen keine Einspeisevergütung und riskiert Bußgelder. Die Registrierung ist online auf www.marktstammdatenregister.de möglich.

Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden und auch für die bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierten Anlagen und für solche Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Sie sollten also bereits im Markstammdatenregister erfasst sein. 

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Dazu gehören auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Für Elektroautos und Ladestationen gilt diese Pflicht nicht. Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Es wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Markstammdatenregister gemeldet werden. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Informationen zu den Energieberatungsangeboten der Verbraucherzentrale gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800-809802400.



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