Verbleibende Sperrmülltermine 2020 in Sulzbach

Sulzbach (su). Die Termine für die Abfuhr von Sperrmüll finden in den verbleibenden Monaten im Jahre 2020 an ungewohnten Tagen statt: Donnerstag, 01.10.2020

Donnerstag, 29.10.2020

Donnerstag, 26.11.2020

Mittwoch, 16.12.2020

Was zählt zum Sperrmüll?

Kurz gesagt: Sperrmüll ist Restmüll. Zum Sperrmüll gehören z. B. Möbel bzw. Möbelteile, Polstermöbel, Böden (Laminat, Parkett, PVC, Teppich – sauber gebündelt) Lattenroste, Fahrräder, Autokindersitze, Koffer, Sprungrahmen, Matratzen, Wohnungseinrichtungsgegenstände.

Was zählt nicht zum Sperrmüll?

Kleidungsstücke, Kinderspielzeug, Tapeten(-reste), Altpapier, Kleinteile jeglicher Art, Bücher, Elektrogeräte, Äste, Laub, Gartenzäune oder Gartenhütten.

Muss die Abfuhr von Sperrmüll angemeldet werden?

Der Entsorgungs-Partner der Gemeinde fährt am Tag des Sperrmülltermins durch alle Straßenzüge in Sulzbach (Taunus). Es bedarf keiner vorherigen Anmeldung von Sperrmüll.

Welche Menge an Sperrmüll darf bereitgestellt werden?

Eine haushaltsübliche Menge von 3 Kubikmetern (cbm) pro Jahr darf eine Sulzbacher Bürgerin oder ein Sulzbacher Bürger an Sperrmüll für die Entsorung bereitstellen. Eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung übersteigt die zulässige Menge von 3 Kubikmetern und darf daher nicht zu den Terminen der Sperrmülleinsammlung bereitgestellt werden.

Einzelne Elemente dürfen das Maß von maximal 2 Metern und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.

Übermengen und insbesondere Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen sind durch einen beauftragten Dritten zu beauftragen. Zu den Öffnungszeiten des Deponieparks der Rhein-Main Deponie in Flörsheim-Wicker kann Sperrmüll ebenfalls abgegeben werden.

Ab wann darf Sperrmüll bereitgestellt werden?

Sperrmüll darf frühestens ab 18 Uhr am Vorabend des Sperrmülltermins bereitgestellt werden. Die Gegenstände sind an den zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder – soweit kein Gehweg vorhanden ist – am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen.

Sperrmüll auf privatem Grundstück (in Einfahrten) wird durch den Entsorgungs-Partner nicht eingesammelt.

Was passiert mit zurückgebliebenem Unrat?

Grundsätzlich gilt: Einrichtungsgegenstände wie Schränke sind demontiert und ohne Inhalt für den Sperrmülltermin bereitzustellen. Eine saubere und rückstandslose Aufnahme der Gegenstände und Eingabe in das Müllfahrzeug soll für die Bediensteten des Entsorgungs-Partners gewährleistet sein.

Etwaige Rückstände sind durch den Verursacher eigenverantwortlich zu entfernen und dem korrekten Entsorgungsweg zuzuführen.

Sonstige Informationen

Wie regelmäßig zu beobachten, liegt das Problem bei zurückgebliebenem Unrat nicht an der Abfuhr von Sperrmüll, sondern die Wurzel am unsauberen Ortsbild ist das Bereitstellen jeglicher Art von Abfällen.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch tatsächlich nur Gegenstände bereitgestellt werden, die zum Sperrmüll zählen.

Bei Fragen rund um das Thema Abfallwirtschaft und korrekter Entsorgung von Abfällen kann man sich telefonisch an (06196) 7021-430 wenden oder per E-Mail an abfall[at]sulzbach-taunus[dot]de.



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