Bad Soden (bs) – Bei den aktuellen Witterungsverhältnissen erinnert die Stadt daran, dass Grundstückseigentümer für die Räumung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich sind. Das gilt auch in verkehrsberuhigten Zonen.
Nach der Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden.
Bei Eisglätte sind die Wege abzustumpfen, damit Fußgänger nicht ausrutschen. Als Streumaterial eignen sich vor allem Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Mittel. Salz sollte – zum Schutz von Umwelt und Pflanzen – nur in möglichst geringer Menge eingesetzt werden.
Wichtig ist außerdem: Streumittelreste sind nach dem Auftauen unverzüglich zu beseitigen, ebenso müssen Abflussrinnen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden, damit das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann.
Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 7 bis 20 Uhr
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg ist die Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung wechselseitig geregelt. In diesem Jahr sind die Anwohner der dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstücke zur Reinigung aufgefordert.
Diese Regelungen dienen nicht nur der allgemeinen Sicherheit. Sollte ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg stürzen und sich verletzen, kann das für die verantwortlichen Grundstückseigentümer unangenehme rechtliche Folgen haben.
Hier räumt der Winterdienst
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Gehwege vor städtischen Liegenschaften und Straßen. Diese werden vom Winterdienst der Stadt Bad Soden am Taunus geräumt. Bei entsprechender Wetterlage ist der Winterdienst bereits ab 5 Uhr morgens im Einsatz.