Extra-Ferienpass für das Wiesenbad

Eschborn (ew). „Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Eschborn ihren daheimgebliebenen Kindern und Jugendlichen im Alter von vier bis 18 Jahren wieder einen doppelten Ferienpass an“, freut sich Erste Stadträtin Bärbel Grade. Der erste Pass gilt im gesamten Jahr 2023 in allen hessischen Schulferien im Wiesenbad. Nach Vorlage erhält man dort kostenlosen Eintritt.

Der zweite Pass gilt wie bisher nur in den hessischen Sommerferien. Weitere Informationen dazu können erst Anfang Juli bekanntgegeben werden.

Beide Ferienpässe kosten zusammen zehn Euro. Wer bereits zu den Osterferien einen Pass für das Schwimmbad für fünf Euro gekauft hat, erhält auf Wunsch zu den Sommerferien den zweiten Pass für weitere fünf Euro dazu. Der Sommerferienpass kostet wie vor den Coronaeinschränkungen einzeln zehn Euro.

Besitzer des Eschborn-Passes beziehungsweise Bezieher von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Grundsicherung SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen) erhalten beide Pässe unter Vorlage eines Nachweises kostenlos.

Die Stadtverwaltung bittet Besucher des Wiesenbads darum, sich vor dem Besuch des Schwimmbades im Internet über die aktuellen Regelungen zum Einlass zu informieren. Es kann auch jetzt noch jederzeit zu Änderungen kommen.

Der Ferienpass ist im Rathaus bei Corinna Mann in Zimmer 029 erhältlich.

Für die Ausstellung des Ausweises werden folgende Unterlagen benötigt: ein aktuelles Lichtbild, Ausweis (wegen Nachweis des Wohnsitzes), Eschborn-Pass oder Nachweis vom Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.

Informationen erhalten Interessierte bei Corinna Mann im Rathaus unter Telefon 06196-490331, Zimmer 029. Die Sozial- und Rentenstelle ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich. Wir bitten darum – soweit möglich – den Termin vorab per E-Mail an soziale.sicherung[at]eschborn[dot]de zu vereinbaren. Folgende Angaben werden dafür benötigt: Name, Telefonnummer und Anzahl der gewünschten Ferienpässe.

Soll ein Ferienpass für „Nachbarn“ mitbestellt werden, müssen auch deren Namen und die Anzahl der gewünschten Pässe angegeben werden.



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