Neuer Schutzstreifen auf der Hauptstraße und Bahnhofstraße

Anfang und Ende der neuen Schutzstreifen in der Hauptstraße und Bahnhofstraße sind rot eingefärbt. Die gestrichelte Linie darf nur im Bedarfsfall überfahren werden. 1,50 Meter Sicherheitsabstand zum Radverkehr sind trotzdem einzuhalten.Foto: Stadt Eschborn

Eschborn (ew). Auf der Hauptstraße in Niederhöchstadt zwischen der Steinbacher Straße und der Hessenallee wurde in Fahrtrichtung Eschborn ein neuer Schutzstreifen aufgebracht. Anfang und Ende sind rot hervorgehoben. Entlang der Hauptstraße bis zum Kreisverkehr wurden zudem Radpiktogramme ergänzt und Markierungen aufgefrischt. Auch in der Bahnhofstraße wurde in Richtung Bahnübergang ein Schutzstreifen ergänzt.

„Besonders in Anstiegen entstehen oft größere Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Personen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind und Autos. Diese Unterschiede können zu Unsicherheiten führen. Die neuen Schutzstreifen bieten einen Sicherheitsraum und soll das Radfahren noch attraktiver gestalten“, erklärt die Erste Stadträtin Bärbel Grade. „Damit haben wir einen weiteren Baustein aus dem Nahmobilitätsplan umgesetzt.“

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und haben eine gestrichelte Linie – sie dürfen von Autofahrenden laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei Bedarf mitbenutzt oder überfahren werden. Dies kann der Fall sein, wenn der gegenläufige Verkehr (etwa zwei Busse) sich anders nicht begegnen könnte. Auf Schutzstreifen gilt zudem Park- und Halteverbot. Das Bußgeld für das Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr beträgt 55 Euro.



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