2G in Kirche und Gemeindehaus

Friedrichsdorf (fw). Angesichts der Inzidenz- und Hospitalisierungswerte haben sich die Bundes- und Landesgremien auf die 2-G-Regel als Zulassungsbedingung für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie Beherbergungen geeinigt.

Der Kirchenvorstand der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Seulberg schließt sich dieser Maßnahme an. Ab 28. November haben bis auf Weiteres nur Personen zu Ver- anstaltungen und Gottesdiensten im Seulberger Gemeindehaus und der evangelisch- lutherischen Kirche Zutritt, die geimpft oder genesen sind. Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach Vorlage des schulischen Testheftes oder eines negativen tagesaktuellen Testnachweises willkommen. Die Kirchengemeinde bittet darüber hinaus, während der Veranstaltungen und Gottesdienste eine FFP2-Maske zu tragen. Weiterhin behält man die schon bisher in den Gottesdiensten und Veranstaltungen geltende Abstandsregelung bei und verzichtet auf Gemeindegesang. Zu Weihnachten selbst hält die Gemeinde eine bunte Mischung aus Outdoor- und Indoorgottesdiensten sowie Konzertangeboten vor. Der Kirchenvorstand beobachtet die Entwicklung der pandemischen Lage und passt das ge- meindeeigene Infektionsschutzkonzept gegebenenfalls an die entsprechende Situation an.

„Wer 2G einfordert“, so Pfarrer Dr. Krenski, „sollte etwas dazu beitragen, dass Menschen sich zeitnah impfen lassen können. Die Kirchengemeinde lädt deshalb zu einer zweiten Impfaktion ein. Am 15. Dezember können sich interessierte Bürger von 15 bis 20 Uhr in der Kirche erst-, zweit- oder drittimpfen lassen. Anmeldung per E-Mail an kirchenge- meinde.seulberg[at]ekhn[dot]de oder unter Telefon 06172-71345. „Die beschlossenen Maßnahmen“, so der Vorsitzende des Kirchenvorstands, „wollen nicht ausschließen, sondern einladen, gemeinsam Verantwortung füreinander wahrzunehmen.“



X