Gegen zu viel Lärm in den Gärten

Kelkheim (kez) – Alle Jahre wieder die Aufforderung und Bitte der Stadtverwaltung, bei der Gartenarbeit so wenig Lärm wie möglich zu machen, damit die Nachbarn nicht über Gebühr gestört werden. Laute Rasenmäher und Laubbläser führen immer wieder zu nachdrücklichen Beschwerden. Deshalb kommt die leider wohl oft vergebliche Aufforderung: An Werktagen – auch samstags – in der Zeit von 7 bis 20 Uhr dürfen in Wohngebieten sowie im Wochenendhausgebiet Rasenmäher und andere lärmerzeugende Geräte im Freien benutzt werden – nur nicht an Sonn- und Feiertagen.

Für lautere Geräte und Maschinen wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt eine Zeitbeschränkung: Diese gilt von 9 bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr wie auch überhaupt an Sonn- und Feiertagen. In Wohngebieten soll möglichst die Mittagsruhe nicht gestört werden. Deshalb: kein Mähen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr! Außerdem sollte man beim Neukauf eines Rasenmähers auf eine lärmarme Ausführung mit Elektroantrieb achten.



X