Kelkheim (ju) – Die Stadt Kelkheim will ihre Wasserversorgung mit Blick auf zunehmende Trockenperioden und steigende Verbrauchsspitzen weiter absichern. Hintergrund ist unter anderem eine Pressemitteilung des Deutscher Städtetag vom 9. April 2025 mit dem Titel „Wir müssen sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umgehen“. Darin werden die Kommunen aufgefordert, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels einzustellen. Neben klimatischen Veränderungen werden auch demografische Entwicklungen und der Schutz der Grundwasserressourcen als zentrale Herausforderungen genannt.
In Hessen ist die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Rahmen des „Zukunftsplans Wasser“ hatte das Land zwischen 2020 und 2023 pilothaft kommunale und teilräumliche Wasserkonzepte für mehr als 160 Städte und Gemeinden mit insgesamt über vier Millionen Euro gefördert. Ziel dieser Konzepte ist es, die öffentliche Wasserversorgung langfristig klimafest aufzustellen. Die Erarbeitung solcher Konzepte gilt als aufwendig und nimmt in der Regel mindestens ein Jahr in Anspruch.
Ein Beispiel aus der Region ist das im März 2025 vorgestellte Wasserkonzept für Stadt und Kreis Offenbach. Der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) hatte gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und externen Gutachtern über zwei Jahre hinweg Prognosen und Bilanzen bis 2035 und 2050 erarbeitet. Bestandteil sind unter anderem Maßnahmenkataloge zu Wassersparmaßnahmen, zur Trinkwassersubstitution sowie zur Nutzung von Regen- und Brauchwasser, insbesondere bei Sportanlagen und Neubaugebieten.
ukw möchteWasserknappheit vorbeugen
Vor diesem Hintergrund brachte die ukw-Fraktion im April 2025 einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung Kelkheim ein. Darin wurde der Magistrat beauftragt, ein Maßnahmenbündel zu entwickeln, um die Trinkwasserabnahme im öffentlichen, gewerblichen und privaten Bereich kurzfristig spürbar zu reduzieren und möglichen Versorgungsengpässen vorzubeugen. Zudem sollte ein Zeitplan für die Erarbeitung eines längerfristigen Wasserkonzeptes vorgelegt und mögliche Förderprogramme geprüft werden. Die Ergebnisse sollten dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Im weiteren Beratungsverlauf wurde deutlich, dass Verwaltung und Magistrat bereits an verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung arbeiteten. Diese wurden gebündelt, strukturiert dargestellt und teilweise ergänzt. Der erste Teil des Antrags – die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung – wurde damit inhaltlich umgesetzt. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog liegt vor und dient als Grundlage für die weitere Arbeit.
Beim zweiten Teil des Antrags, der Erstellung eines umfassenden langfristigen Wasserkonzeptes, wurden jedoch finanzielle und organisatorische Herausforderungen deutlich. Die angespannte Haushaltslage der Stadt sowie das ausgelaufene Förderprogramm des Landes Hessen für kommunale Wasserkonzepte erschweren derzeit eine zeitnahe Umsetzung. Eine mögliche Neuauflage des Förderprogramms wird nach Auswertung bisheriger Pilotprojekte frühestens Ende 2026 erwartet.
In der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 13. Januar 2026 wurde daher ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag beschlossen: Demnach wird die Beauftragung eines umfassenden Wasserkonzeptes zunächst zurückgestellt. Gleichzeitig wird der Magistrat verpflichtet, dem Fachausschuss künftig jährlich vor Beginn der Haushaltsberatungen über den Stand der bereits umgesetzten kurzfristigen Maßnahmen zu berichten. Auf dieser Grundlage sollen weitere Schritte zur Sicherung der Wasserversorgung beraten und gegebenenfalls in den Haushalt aufgenommen werden.
Einstimmiger Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte diesen Kompromiss einstimmig. Die ukw-Fraktion zog den zweiten Teil ihres ursprünglichen Antrags zurück. Damit bleibt das Ziel eines langfristigen Wasserkonzeptes grundsätzlich bestehen, wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt.
Mit dem Beschluss setzt Kelkheim zunächst auf die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung kurzfristiger Maßnahmen sowie auf eine regelmäßige parlamentarischeKontrolle. Zugleich soll die Option für ein umfassendes Wasserkonzept offengehalten werden, sobald die finanziellen undförderrechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
