Lachgas – Harmloses Spaßmittel oder gefährliche Droge?

Lachgas kann auf verschiedenste Art und Weise konsumiert werden. Foto: KI generiert

Kelkheim (ju) – Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O), ist ein farbloses Gas mit leicht süßlichem Geruch, das seit über 150 Jahren in der Medizin als Narkose- und Schmerzmittel verwendet wird. In den letzten Jahren hat sich Lachgas jedoch zunehmend als Rauschmittel in der Partyszene – insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – etabliert.

Wirkung und Konsumform

Lachgas wirkt schnell und kurzzeitig euphorisierend, angstlösend und bewusstseinsverändernd. Es wird meist über Sahnekapseln (sogenannte „Cream Chargers“) oder Luftballons inhaliert. Der Reiz liegt in der schnellen Verfügbarkeit, der scheinbaren Harmlosigkeit und der aktuell noch legalen Verkaufslage in Deutschland.

Gesundheitliche Gefahren

Trotz seines harmlosen Images birgt der Konsum erhebliche Risiken – besonders bei wiederholtem oder unsachgemäßem Gebrauch:

Aktuelle Entwicklungen und Zahlen

Eine Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) aus dem Jahr 2023 spricht von einer stark steigenden Zahl von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Lachgas in europäischen Städten.

In den Niederlanden und Großbritannien wurde Lachgas bereits als psychoaktive Substanz eingeschränkt oder verboten.

In Deutschland ist Lachgas derzeit noch frei verkäuflich, z. B. im Internet oder im Einzelhandel – auch an Minderjährige, da es rechtlich bislang nicht als Betäubungsmittel oder Arzneimittel gilt.

In vielen deutschen Städten, darunter Frankfurt, Darmstadt und Hanau, wurden bereits kommunale Gefahrenabwehrverordnungen eingeführt, die den Verkauf und die Weitergabe an Minderjährige untersagen.

Was als „harmloser Rausch“ daherkommt, kann massive gesundheitliche Schäden verursachen – besonders bei Jugendlichen, deren Körper und Psyche sich noch in der Entwicklung befinden. Prävention, Aufklärung und rechtliche Regulierung sind dringend notwendig, um dem Trend entgegenzuwirken. Die Städte sind in der Pflicht, lokale Maßnahmen zu ergreifen, solange eine bundesgesetzliche Regelung noch aussteht. Lachgas ist kein Spielzeug – und darf nicht länger wie eines behandelt werden.



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