„Shutdown“ oder „Lockdown“: Zwei Begriffe gehen um die Welt

Globus (gs) – Es herrscht trügerische Ruhe in bewegten Zeiten: Die Einschränkungen für das öffentliche Leben sind weitreichend – Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, wurden geschlossen und für uns alle gilt die dringende Bitte, Sozialkontakte zu minimieren oder möglichst zu vermeiden. Die Stadt ist wie leer gefegt, und wenn jemand doch auf der Straße unterwegs ist, bemüht er sich um möglichst schnelle und kurze Wege. Vieles wird unternommen, um das Risiko einer Infektion mit Covid-19 zu minimieren – und doch steigt die Anzahl der Neuinfektionen kontinuierlich! Viele Bürger*innen stellen sich unwillkürlich die Frage: Können die Einschränkungen noch größer werden? Darf ich vielleicht demnächst gar nicht mehr auf die Straße gehen?

Made in USA

Die Bilder aus Italien und Spanien lösen verständliche Ängste in uns aus und Begriffe wie „Shutdown“ oder „Lockdown“ geistern durch die Medien. Doch es stellt sich die Frage: Was bedeuten diese Begriffe überhaupt, woher kommen sie und können sie bei uns überhaupt Anwendung finden?

Sowohl „Shutdown“, als auch „Lockdown“ sind Begriffe, die ihren Ursprung in den USA haben. Dort bezeichnet man als „Shutdown“ eine Schließung des gesamten staatlichen Verwaltungsapparates, nachdem sich das Repräsentantenhaus und der Präsident nicht über einen neuen Haushaltsplan einigen konnten. Dieser Begriff bezeichnet also einen verwaltungstechnischen Vorgang und hat mit einer medizinischen „Krise“ wenig zu tun – für Staatsdiener, deren Gehaltszahlungen ebenfalls eingefroren werden, kann er aber zu einem wahren Katastrophenfall werden.

Ein „Lockdown“ hingegen beschreibt das Abriegeln von allen Gebäuden oder eines ganzen Gebietes im Falle eines Attentates oder eines Amoklaufes, auch Gefängnisinsassen fürchten solch eine totale Einschließung in Folge von sicherheitsrelevanten Regelverstößen.

Juristische Unterschiede

Beide Bezeichnungen entsprechen keinem Rechtsbegriff in Deutschland und haben daher auch keine Entsprechung in der deutschen Gesetzgebung. Trotzdem sind strengere Verhaltensregeln und eine weitergehende Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit auch in Deutschland möglich und rechtlich durchsetzbar. Alle Maßnahmen, die in Italien, Spanien oder Österreich Anwendung finden, wären in Deutschland ebenso möglich. Auch hier können Personen unter Quarantäne gestellt und ganze Gebiete im Notfall abgeriegelt werden.

Als Grundlage für (drastische) Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren kann in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dienen. In §28 ermöglicht es den Behörden „ …Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen (zu) beschränken oder (zu) verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon (zu) schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.“

„Grundsätzlich möglich“

Der renommierte Staatsrechtler Joachim Wieland äußerte sich in einem Gespräch mit T-online dahingehend, dass er „ein Abriegeln von Städten und Gemeinden für grundsätzlich möglich“ hält. Allerdings obliegt es den für die Maßnahmen Verantwortlichen, die Folgen und möglichen Schäden eines solchen Schrittes vorher abzuwägen. „Es würde die Freiheit von uns allen beeinflussen und natürlich auch die Wirtschaft. Man muss sich immer die Frage stellen: Was ist der Nutzen?“

Eine andere Möglichkeit bietet sich den einzelnen Bundesländern mit der Ausrufung des Katastrophenfalles. Diese Feststellung hat in der Regel zunächst organisatorische und finanzielle Gründe. Zum einen erfolgt die Kostenverteilung in dem Fall über andere Schlüssel, so dass beispielsweise Kosten von den Gemeinden auf die Länder übertragen werden, darüber hinaus erhalten die Verantwortlichen ebenso einen schnelleren Zugriff auf das Personal des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder anderer Hilfsorganisationen.

Katastrophenfall

Die Ausrufung des Katastrophenfalles, versetzt die Behörden somit in die Lage, auf neue Entwicklungen schneller reagieren zu können und stellt demnach nichts Negatives da. Einzig der Name „Katastrophenfall“ jagt dem gemeinen Bürger einen nicht unerheblichen Schrecken ein, was angesichts der Gesamtlage auch durchaus verständlich ist. Ein bisschen mehr Grundvertrauen in die Kompetenz der Entscheidungsträger würde manchmal guttun, genauso wie das Einhalten der vorgegebenen Verhaltensweisen. Die getroffenen Maßnahmen sind zu unser aller Schutz und wir alle möchten doch gerne gesund und vollzählig einen schönen Sommer genießen können.



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