Kronberg (kb) - In zwei Sitzungsrunden wurde das Thema Obdachlosenunterbringung in Kronberg verschoben, jetzt steht ein Beschlussvorschlag des Magistrats im Rahmen der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar um 19.30 Uhr im Haus Altkönig auf der Tagesordnung. Das Stadtparlament soll über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 298.000 Euro für die Umsetzung der vorhandenen „Mobile Homes“ von deren bisherigem Standort Frankfurter Straße auf das städtische Grundstück Grüner Weg zustimmen. Zusätzlich sollen weitere Kapazitäten durch die Anschaffung von insgesamt zwölf neuer Wohncontainern geschaffen werden. Es bestehe eine gesetzliche Pflicht zur Unterbringung von Obdachlosen, die nur durch die Bereitstellung der genannten Mittel auch weiterhin erfüllt werden könne, heißt es in der Vorlage. Sie sei unvorhergesehen, da die Entwicklung der Obdachlosenzahlen in diesem Maße nicht erwartet werden konnte. Die Stadt sei verpflichtet, die hierfür erforderlichen Kräfte und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Zum Hintergrund: Der Ordnungsbehörde stehen zur Unterbringung Obdachloser momentan lediglich die auf dem Grundstück Frankfurter Straße 46 stehenden vier „Mobile Homes“ sowie eine Wohnung mit drei Zimmern im städtischen Objekt Ferdinand-Küster-Weg zur Verfügung. Derzeit befänden sich 17 Personen in der Obdachlosenversorgung. Die Wohnung im Ferdinand-Küster-Weg sei durch die Umsetzung des bisher einzigen Bewohners frei geworden und müsse nun zunächst saniert werden. Freie Plätze seien derzeit nicht verfügbar; kurzfristig entstehender Bedarf müsse durch die Anmietung einzelner Hotelzimmer abgedeckt werden.
Zur baurechtlichen Situation heißt es in der Vorlage, dass die Umsetzung notwendig sei,
da das Grundstück in der Frankfurter Straße im gültigen Bebauungsplan nicht für eine Wohnbebauung vorgesehen sei. Die „Mobile Homes“ seien vom Hochtaunuskreis daher nur geduldet worden, einer Verlängerung wurde nicht zugestimmt. Eine alternative Lösung für den Standort sei daher erforderlich geworden. Nach eingehender Prüfung stehe hierfür nur die städtische Fläche im Bereich Grüner Weg zur Verfügung. „Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Unterbringungskapazitäten zu erweitern, denn die bestehenden Unterbringungskapazitäten decken den Bedarf bereits heute nicht ausreichend.
Es kommt in der Praxis immer wieder zu Engpässen, weil die vorhandenen Unterkünfte in der Regel voll belegt sind und sich die Anzahl der obdachlosen Personen nicht nur auf dem gegenwärtigen Niveau stabilisiert hat, sondern mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist“, so heißt es in der Vorlage weiter.
Dies sei im Wesentlichen auf zwei Punkte zurückzuführen: Zum einen auf den angespannten Wohnungsmarkt in Kronberg mit verhältnismäßig hohen Mieten. Bei einer schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Haushalte führe dies zu einer Zunahme von Kündigungen, die im Falle der Zwangsräumung im schlechtesten Falle zu Obdachlosigkeit führen würden.
Zum anderen würden immer wieder anerkannte Flüchtlinge, die bislang in der Gemeinschaftsunterkunft Oberer Aufstieg untergebracht waren, entweder wegen Verstößen gegen die dortige Hausordnung oder nach einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen entlassen. „Die betroffenen Personen sprechen dann bei der Ordnungsbehörde vor und sind in der Regel meist als Obdachlose mit Wohnraum zu versorgen.“
Aus den jahrelangen Erfahrungen in der Obdachlosenunterbringung würde deutlich, dass das Zusammenleben von Obdachlosen, gerade wenn sie aus unterschiedlichen Kulturkreisen kommen würden, in Gemeinschaftsunterkünften nicht konfliktlos sei.
„Mitunter kommt es, insbesondere wegen des Konsums von Alkohol, zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnern, in diesem Zusammenhang auch zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen an den Einbauten in den Unterkünften aber auch zu mutwilligen Sachbeschädigungen an den Gebäuden selbst.“ Nicht zuletzt würden diese Auseinandersetzungen auch zu Lärmbelästigungen zum Nachteil Dritter führen.
Es ist daher geboten, die untergebrachten Personen sowohl sozialarbeiterisch zu betreuen (Beratung in Hilfestellungen in allen Lebensfragen, Hilfe bei der Wohnungssuche) als auch zu beaufsichtigen.
Die Sozialarbeit könne gegebenenfalls von einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die Aufsicht durch einen zu beauftragenden privaten Sicherheitsdienstleister erfolgen. Dem Sicherheitsdienst soll insbesondere die Aufgabe übertragen werden, für die Stadt Kronberg im Taunus in Bezug auf die Obdachlosenunterkünfte die Hausordnung durchzusetzen und das Hausrecht auszuüben.