IG Fernwärme hat weiter Bedenken

Schwalbach (MS). Wenn es die Zeit zulässt, wollen die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am heutigen Abend (19.30 Uhr im großen Saal im Bürgerhaus) über die Zukunft der Fernwärme in Schwalbach entscheiden. Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme hat noch einmal erhebliche Bedenken gegen den Plan vorgebracht, ohne Ausschreibung mit der Süwag einen neuen Vertrag über 20 Jahre abzuschließen. Was dafür spricht, hat die Stadt auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Nur „Spatz in der Hand“

„Auch die glühendsten Verfechter einer Vertragsverlängerung mit der Süwag mussten am Ende feststellen, dass man nur `einen Spatz in der Hand´ erhalten hat“, schreibt der Sprecher der IG Fernwärme, Arnold Bernhardt, in einer Pressemitteilung. Es sei nun niemandem damit gedient, die Dinge schön zu reden. Als „glatt gelogen“ bezeichnet er die Behauptung des Magistrats, dass die Fernwärmeversorgung nach dem 31. Dezember 2027 gefährdet sei und man sich deshalb jetzt mit der Entscheidung beeilen müsse. „Monopolversorgungsunternehmen sind nach § 17 Abs 1 EnGW grundsätzlich verpflichtet, Verbraucher an ihr Versorgungsnetz anzuschließen, und zwar unter Bedingungen, die angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sind“, erläutert Arnold Bernhardt die ziemlich eindeutige Rechtslage.

Die IG Fernwärme bedauert, dass die Verhandler des Magistrats „leichtfertig“ die Position der Süwag übernommen hätten, dass das Leitungsnetz nicht zum Heizkraftwerk gehört. Da dürfe man sich über ein „allzu selbstbewusste Auftreten des unter dieser Voraussetzung einzigen möglichen Vertragspartners“ nicht wundern.

Die von vornherein zu hohen Arbeitspreise auch für die spätere Nutzung von Abwärme aus den Rechenzentren seien von der Süwag vorgeschlagen worden und fänden sich unverändert in dem vorliegenden Vertragsangebot. Erst die von der Interessengemeinschaft vorgetragene öffentliche Kritik hat laut Arnold Bernhardt zu Nachbesserungen geführt: Die in Rechnung gestellten CO2-Abgaben sollen nun nicht mehr doppelt berechnet werden und die Fernwärmepreise sollen jetzt die Kosten für eine individuelle Versorgung mit einer Wärmepumpe nicht mehr überschreiten. „Das allein zeigt schon, wie fragwürdig das Verhandlungsergebnis gewesen sein muss“, schreibt die IG Fernwärme.

Die Konseqenz aus einem mehrjährigen Überschreiten der so definierten „Preisobergrenze“ soll nach dem Vertrag allerdings nicht etwa die Kappung von überhöhten Preisen sein, sondern nur eine „Überprüfung der Beschaffungsstrategie“. Ausdrücklich werde in dem aktuell vorliegenden Vertrag keine Kostensenkung garantiert. Darüber hinaus moniert die IG Fernwärme, dass die längst versprochene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch ein geeignetes Institut nach wie vor nicht vorliegt.

Völlig klar ist für die IG Fernwärme, dass die Stadt den Vertrag mit der Süwag eigentlich gar nicht schließen darf, sondern gesetzlich zu einer öffentlichen Ausschreibung verpflichtet ist, bei der das Leitungsnetz als Teil des Heizkraftwerks gesehen werden muss. „Es gibt keinen Zweifel, dass sich mit dieser Vorgabe genügend Interessenten finden lassen. Wenn die Stadt eine Verpflichtung zur Ausschreibung außer Acht lässt, können daraus Schadenersatzansprüche entstehen“, fürchtet Arnold Bernhardt. Das müssten die Stadtverordneten bei ihrer Entscheidung beachten.

27 Fragen und Antworten

In diesem Punkt ist selbst der Magistrat unsicher. Das Risiko sei „vertretbar“, heißt es auf der städtischen Internetseite schwalbach.de . Dort hat der Magistrat im Bereich „Im Gespräch“ unter dem Punkt „Fernwärme“ jetzt 27 Fragen und die dazugehörigen Antworten aus seiner Sicht veröffentlicht. Die „Stadtregierung“ ist nach wie vor von der Kooperationsvereinbarung überzeugt: „Sie schafft Planbarkeit, sichere Preise und eine moderne Infrastruktur und zielt darauf ab, die Fernwärmeversorgung für das Schwalbacher Fernwärmenetz stabil und zuverlässig fortzuführen“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Sollte in der Stadtverordnetenversammlung keine Einigung über die Verträge erzielt werden, wäre eine europaweite Ausschreibung erforderlich.



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