Sulzbach (red) – Nach dem Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis zum 1. Juli 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2026 die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 2. Juli 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. In diesem Fall melden sich die Eltern zwecks Anmeldung in der Schule.
Die „Pflichtkinder“ haben im Normalfall die Schulanmeldung über die Kindertagesstätten oder per Post erhalten. Sollten Kinder keine Anmeldung bekommen haben, sollen sich die Eltern unbedingt in der Schule melden. Die Cretzschmar-Schule ist erreichbar unter Telefon 06196-5073570 oder per E-Mail an poststelle[at]cretzschmar.sulzbach.schulverwaltung.hessen[dot]de oder am Vormittag persönlich in der Klosterhofstraße 2. Dieser formalen Schulanmeldung muss eine Kopie der Geburtsurkunde beiliegen. Eine Einladung zu einem Einschulungsgespräch erfolgt zeitnah. Die ausgefüllte Anmeldung kann per Post verschickt oder bis Freitag, 14. Februar 2025, in der Schule abgegeben werden.
Sollte ein Kind eine andere Schule besuchen, wird um eine schriftliche Mitteilung der Eltern gebeten. In dieser soll die Schule genannt werden, in der das Kind angemeldet wurde. Zudem wird eine entsprechende Anmeldebescheinigung dieser Schule benötigt. Die Mitteilung kann auch per E-Mail an Poststelle3959[at]schule.hessen[dot]de gesendet werden.