Leserbrief

Sanierung des Bürgerhauses

Zum Artikel „Stellungnahme der CDU-Fraktion zur vorerst gestoppten Bürgerhaus-Sanierung“ (KW 5, S. 3) erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an redaktion-sua[at]hochtaunus[dot]de

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Wahlkampfbeitrag der CDU sind zusätzliche Angaben notwendig. Zum einen sind hoffentlich alle Behauptungen über Absprachen, Zusagen und die unablässige Arbeit der CDU-Fraktion des ,,Falles“ Bürgerhaus nachvollziehbar und beweisbar. Sollten Fraktion und Bürgermeister tatsächlich so viel gearbeitet haben, haben sie das falsche Thema bearbeitet. Also, wie in der Schule: Thema verfehlt.

Zum anderen ist es völlig überflüssig darzustellen, die Bl hätte zugestimmt, Alternativen zu bearbeiten. Selbst wenn es so war, die Abänderung des Bürgerentscheides ist nach Hessische Gemeinde Ordnung §8b, Abs. 7 rechtswidrig: „Der Bürgerentscheid […] hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern.“

Mit der Beauftragung der Architekten gegen Honorar, die Alternativen zu erarbeiten, ist hier ein Rechtsbruch vorgenommen worden, für den am Ende der Bürgermeister persönlich und die CDU-Fraktion die Verantwortung übernehmen muss. Gottlob ist die Verantwortung dahingehend erträglich, weil das Gesetz keine persönliche Haftung und Schadensersatz vorsieht. Das Honorar der Architekten zahlt also der Sulzbacher Bürger. Also kann man gefahrlos auch gegen Recht und Gesetz verstoßen, auch im Namen der Bürger.

Mal sehen, ob die Wähler am 15. März so zornig über das Verhalten von CDU und Bürgermeister sind, wie der Unterzeichner.

Ulrich Krantz, Sulzbach



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