Kelkheim (ju) – Für die Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember legt die SPD-Fraktion zwei Anträge vor.
Der erste Antrag befasst sich mit der Verbesserung des Bürgerservices durch den möglichen Einsatz eines KI-Assistenten. Der Magistrat wird darin aufgefordert zu prüfen, ob ein solcher digitaler Assistent – ähnlich dem Modell der Stadt Hattersheim – auch für Kelkheim eingeführt werden kann. Hintergrund ist die inzwischen sehr umfangreiche städtische Webpräsenz, die sechs Hauptbereiche, über 80 Unterrubriken sowie mehr als 45 Satzungen umfasst. Nach Ansicht der SPD könnte ein KI-gestützter Assistent Bürgerinnen und Bürgern helfen, schneller die relevanten Informationen zu finden, und zugleich die Verwaltung entlasten. Ein Test des Hattersheimer Assistenten „Klausi“ habe gezeigt, dass dieser bei klassischen Bürgerservice-Fragen ausgesprochen zuverlässig arbeitet: Die Höhe der Hundesteuer, Hinweise zur Beantragung eines Personalausweises, der richtige Ansprechpartner für Baugenehmigungen oder die Meldung von Mängeln im öffentlichen Raum wurden korrekt oder zumindest zielführend beantwortet. Schwächen zeigten sich vor allem bei politisch-organisatorischen Detailfragen wie der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung. Insgesamt kommt die SPD-Fraktion jedoch zu dem Schluss, dass ein KI-Assistent einen echten Mehrwert bieten und Bürgern als hilfreicher Wegweiser durch die komplexe Verwaltungsstruktur und die Fülle an Online-Informationen dienen könnte.
Im zweiten Antrag fordert die SPD-Fraktion den Magistrat auf, eine Leerstandssatzung zu erarbeiten, die den ungerechtfertigten Leerstand von Wohnraum deutlich einschränkt. Nach dem neuen hessischen Leerstandsgesetz vom 14. November 2025 können Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt – zu denen Kelkheim gemäß Mieterschutzverordnung zählt – solche Satzungen erlassen. Sie ermöglichen es, Leerstand grundsätzlich auf maximal sechs Monate zu begrenzen. Längerer Leerstand soll nur in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, etwa bei umfangreichen Sanierungen, Erbauseinandersetzungen, ausstehenden Baugenehmigungen oder besonderen baulichen Konstellationen wie Einliegerwohnungen. Die SPD verweist darauf, dass laut Zensus 2022 in Hessen über 122.000 Wohnungen leer stehen, davon über die Hälfte länger als ein Jahr, und sieht darin ein erhebliches ungenutztes Potenzial zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Eine Leerstandssatzung würde zudem Meldepflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie mögliche Bußgelder bei Verstößen vorsehen. Ziel des Antrags ist es, spekulativem Leerstand vorzubeugen und zusätzlichen Wohnraum für die Bevölkerung verfügbar zu machen.
Beide Anträge verfolgen somit das Ziel, die Servicequalität der Verwaltung zu verbessern und konkrete Maßnahmen gegen drängende stadtpolitische Herausforderungen – insbesondere im Bereich Wohnen – auf den Weg zu bringen.