Neue Parkgebührenordnung gilt seit Neujahr

Königstein
(gs) – Nun ist sie vorbei, die schöne (Weihnachts-) Zeit mit zwei Stunden „frei parken“ in der Königsteiner Stadtmitte. Die Parkscheinautomaten wurden ihrer schicken Weihnachtsmützen beraubt und seit Jahresbeginn werden die Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt auf den Parkplätzen P1 und P2 in der Stadtmitte wieder zur Kasse gebeten.

Bezahlung

Neben der Möglichkeit der Barzahlung am Automaten und der Auslegung des Parktickets hinter der Windschutzscheibe haben die Parkenden auch die Möglichkeit, ihre Parkgebühren mittels „Parkster“ (Mobiles Parken/Handyparken) direkt und bargeldlos mit dem Mobiltelefon zu begleichen. Für welche Variante man sich auch entscheidet: Seit Jahresbeginn gelten neue Parktarife, die in der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022 beschlossen worden sind. Sie gelten für alle Parkplätze, auf denen das Parken „nur unter Benutzung eines Parkscheines (…) oder unter Verwendung anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist“. Ist die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung für Mobiles Parken/Handyparken allerdings nicht gegeben, muss die Parkgebühr am Parkscheinautomaten entrichtet werden.

Gebühren

Die Stadtverordneten haben die Gebührenzeiträume und die Höhe der Parkgebühren neu festgelegt. Der gebührenpflichtige Zeitraum für Parken erstreckt sich demnach auf die Zeiten: Montag – Freitag von 8 bis 18.30 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr. Zukünftig wird es keine Höchstparkdauer mehr geben – die erste Stunde ist frei, die zweite und dritte angefangene Stunde kostet 1,50 Euro und jede weitere angefangene Stunde schlägt mit 2,50 Euro zu Buche.

Für Elektrofahrzeuge gibt es eine Sonderregelung, nach der (zunächst für zwei Jahre) die ersten zwei Stunden gebührenfrei sind.

Für bis zu 30 Tage kann der Magistrat aus besonderem Anlass von der nun geltenden Gebührenordnung eine Ausnahme machen, so z.B. um während der Vorweihnachtszeit auch zukünftig freies Parken für die Kundinnen und Kunden zu ermöglichen. Auf entsprechende Regelungen muss in dem Fall hingewiesen werden – auch gerne mit schicken Weihnachtsmützen über den Parkscheinautomaten!

Mit dem Verschwinden der Weihnachtsmützen ändern sich auch die Parkgebühren.

Foto: Scholl



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